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B2B & Recht

WEG-Beschluss zur Fassadenreinigung durch die Versammlung bringen

Ob Grünbelag, Verschmutzung oder Sanierungsvorbereitung: Damit die Fassadenreinigung rechtssicher startet, braucht die Eigentümergemeinschaft einen sauberen Beschluss. Diese Anleitung führt Sie durch die Versammlung.

8 Min. Lesezeit

Mehrfamilienhaus mit Balkonen und grauen Verwitterungsspuren an der Putzfassade

Eine veralgte oder verschmutzte Fassade ist selten nur ein optisches Ärgernis. Wer als Gemeinschaft handeln möchte, braucht zuerst einen wirksamen Beschluss — ohne ihn darf der Verwalter keinen Auftrag erteilen.

In der Praxis scheitern Vorhaben seltener am Willen der Eigentümer als an der Vorbereitung: unklare Angebote, fehlende Tagesordnungspunkte, strittige Kostenfragen. Genau hier setzt eine saubere Versammlungsplanung an.

Dieser Ratgeber ordnet die Reinigung rechtlich ein, erklärt Mehrheiten und Kostenverteilung und zeigt, was in die Beschlussvorlage gehört. So führen Sie die Eigentümerversammlung zur Fassade souverän zum Ergebnis.

01Reinigung als Instandhaltung: die richtige Einordnung

Die Fassadenreinigung fällt regelmäßig unter die ordnungsgemäße Instandhaltung — das prägt Mehrheit und Kostentragung.

Der Ausgangspunkt für jeden weg beschluss fassadenreinigung ist die rechtliche Einordnung der Maßnahme. Sie ist entscheidend, weil für erhaltende Maßnahmen deutlich niedrigere Anforderungen an Mehrheit und Zustimmung gelten als für Modernisierungen.

Anders liegt der Fall, wenn Reinigung und Beschichtung oder eine umfassende eigentümerversammlung fassade sanierung zusammentreffen. Dann prüfen Sie jeden Teil getrennt, denn eine anschließende Imprägnierung oder ein Anstrich kann rechtlich anders einzuordnen sein als die Reinigung selbst.

Wird die Fassade nur gereinigt – oder kommt eine Beschichtung oder Sanierung hinzu?

Reine Reinigung

Instandhaltung – niedrigere Hürden

Die Reinigung erhält den vorhandenen Zustand und entfernt Grünbelag, Ruß oder Schmutz, ohne die Bausubstanz baulich zu verändern. Sie zählt zur Instandhaltung im Sinne der weg instandhaltung fassade, nicht zur baulichen Veränderung.

Reinigung plus Beschichtung

Jeden Teil getrennt prüfen

Eine anschließende Imprägnierung schützt die gereinigte Fläche, gehört rechtlich aber in eine eigene Beschlussposition. Bewerten Sie beide Positionen einzeln – die Beschichtung ist kein Reinigungsschritt.

Die Weiche vor jedem Beschluss: Erhalt des Zustands oder baulicher Eingriff?

02Beschlussarten und Mehrheiten in der Versammlung

Für die reine Reinigung genügt in der Regel die einfache Mehrheit; erst bauliche Veränderungen heben die Anforderungen.

Seit der WEG-Reform 2020 beschließt die Gemeinschaft Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Für die Fassadenreinigung als reine Erhaltungsmaßnahme reicht daher in aller Regel ein einfacher Mehrheitsbeschluss aus.

Die früher verbreitete Einstimmigkeit ist damit entfallen. Wichtig bleibt jedoch die ordnungsgemäße Ladung mit konkreter Tagesordnung: Nur ein zuvor angekündigter Beschlussgegenstand kann in der Versammlung wirksam gefasst werden.

Da die Versammlung nach aktueller Rechtslage unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig ist, entscheidet die anwesende Mehrheit. Prüfen Sie dennoch die Teilungserklärung, denn sie kann abweichende Quoren oder besondere Zustimmungserfordernisse vorsehen.

  • Einfache Mehrheit

    Erhaltende Reinigung wird mit Mehrheit der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen beschlossen; Enthaltungen zählen dabei nicht mit.

  • Tagesordnung konkret fassen

    Der Reinigungsbeschluss muss vorab in der Einladung benannt sein. Fehlt der Punkt auf der Tagesordnung, ist ein Beschluss anfechtbar.

  • Teilungserklärung prüfen

    Gemeinschaftsordnungen können abweichende Mehrheiten oder Zustimmungserfordernisse enthalten — lesen Sie sie vor der Versammlung.

  • Umlaufbeschluss möglich

    Kleinere Reinigungen lassen sich auch im schriftlichen Umlaufverfahren beschließen, wenn alle Eigentümer beteiligt werden.

Sie möchten für Ihr Objekt Klarheit statt Schätzung? Fordern Sie eine kostenlose Probefläche an – unverbindlich und ohne Vorabpreis auf Verdacht.

03Kostenverteilung innerhalb der Eigentümergemeinschaft

Die Reinigungskosten trägt grundsätzlich die Gemeinschaft nach dem vereinbarten Schlüssel — abweichende Umlagen sind beschließbar.

Die Fassade gehört zum Gemeinschaftseigentum. Die Kosten ihrer Reinigung tragen deshalb alle Eigentümer gemeinsam, üblicherweise anteilig nach Miteigentumsanteilen oder nach dem in der Teilungserklärung festgelegten Verteilerschlüssel.

Seit der Reform kann die Gemeinschaft den Kostenverteilungsschlüssel für einzelne Maßnahmen mit einfacher Mehrheit ändern. Das schafft Spielraum, etwa wenn nur bestimmte Gebäudeteile oder einzelne Himmelsrichtungen gereinigt werden sollen.

Konkrete Beträge hängen von Fläche, Verschmutzungsgrad, Höhe, Zugänglichkeit und der Zahl der nötigen Arbeitsgänge ab. Eine belastbare Kalkulation gelingt erst nach Begutachtung vor Ort — nicht über pauschale Quadratmeterpreise am Telefon.

  • Verteilerschlüssel klären

    Meist gilt die Verteilung nach Miteigentumsanteilen. Prüfen Sie, ob die Teilungserklärung einen abweichenden Schlüssel vorgibt.

  • Schlüssel anpassbar

    Für einzelne Maßnahmen kann die WEG die Umlage per Mehrheitsbeschluss ändern, etwa bei nur teilweiser Reinigung der Fassade.

  • Kostentreiber Fläche & Zugang

    Reinigungskosten steigen mit Fläche, Verschmutzung, Höhe und Gerüstbedarf — jede Fassade wird individuell kalkuliert.

  • Kostenlose Probefläche

    Vor der Versammlung schafft eine kostenlose Probefläche von TRODATEC eine belastbare Grundlage für die Kalkulation.

04Angebote vergleichbar einholen

Nur ein einheitliches Leistungsverzeichnis macht Angebote wirklich vergleichbar — sonst vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.

Damit die Versammlung sachgerecht entscheiden kann, braucht sie vergleichbare Angebote. Vergleichbarkeit entsteht nicht durch zufällig ähnliche Endsummen, sondern durch identische Leistungsbeschreibungen, die jeder Anbieter auf derselben Grundlage bepreist.

Legen Sie Fläche, Verschmutzungsart, Reinigungsverfahren, Entsorgung und gewünschte Zusatzleistungen wie eine Imprägnierung einheitlich fest. So erkennen Sie, ob ein günstiger Preis Leistungen ausklammert oder spätere Nacharbeiten verschweigt.

Achten Sie auf Verfahren und Nachweise: chemiefreie Heißdampfreinigung ohne Chlor, aussagekräftige Referenzen und klare Garantiezusagen. TRODATEC gewährt fünf Jahre Garantie gemäß Garantiebedingungen auf die Reinigungsleistung.

  • Leistungsverzeichnis vorgeben

    Geben Sie allen Anbietern denselben Leistungstext. Nur gleiche Grundlagen ergeben Angebote, die Sie in der Versammlung fair vergleichen.

  • Versteckte Positionen prüfen

    Achten Sie auf Entsorgung, Wasser, Gerüst und An-/Abfahrt. Fehlen sie im Angebot, verschiebt sich der Preis nach der Beauftragung.

  • Verfahren dokumentieren

    Lassen Sie das Reinigungsverfahren ausweisen — chemiefreier Heißdampf um 100 °C schont Substanz und Umwelt zugleich.

  • Probefläche als Referenz

    Eine kostenlose Probefläche zeigt das Ergebnis vorab und wird zum objektiven Maßstab für alle eingeholten Angebote.

05Was in die Beschlussvorlage gehört

Eine präzise Beschlussvorlage benennt Maßnahme, Anbieter, Kostenrahmen und Vollmacht — vage Formulierungen sind anfechtbar.

Der Beschlusstext ist das rechtliche Herz der Versammlung. Er muss die Maßnahme so bestimmt beschreiben, dass Umfang, beauftragter Anbieter und Kostenobergrenze eindeutig feststehen und später nicht auslegungsbedürftig oder streitanfällig sind.

Ergänzen Sie einen abweichenden Verteilerschlüssel, sofern vorhanden. Je konkreter der Text formuliert ist, desto geringer ist das Risiko, dass ein einzelner Eigentümer den weg beschluss fassadenreinigung erfolgreich anficht.

Die Bausteine einer anfechtungsfesten Beschlussvorlage im Überblick.
BausteinDas gehört hinein
MaßnahmeObjektteil, Fläche und Verfahren konkret beschreiben – ein Beschluss über „die Fassade“ ohne Details lädt zu Streit ein
Angebot und KostendeckelDas gewählte Angebot mit Datum und Summe nennen und einen verbindlichen Kostendeckel setzen – das schützt vor Nachforderungen
FinanzierungInstandhaltungsrücklage oder Sonderumlage als Quelle benennen
VollmachtDen Verwalter ermächtigen, den benannten Auftrag im beschlossenen Rahmen zu vergeben und abzuwickeln
ZusatzleistungenEine mögliche Imprägnierung als getrennte, klar bepreiste Option aufführen, statt sie in die Reinigung zu mischen
Die Bausteine einer anfechtungsfesten Beschlussvorlage im Überblick.

06Häufige Streitpunkte von vornherein vermeiden

Die meisten Anfechtungen entstehen aus Formfehlern und unklaren Kosten — beide lassen sich mit Vorbereitung ausräumen.

Streit entsteht selten über die Reinigung selbst, sondern über den Weg dorthin. Eine fehlerhafte Ladung, unbestimmte Beschlüsse und intransparente Kosten sind die häufigsten Gründe, aus denen ein an sich sinnvoller Beschluss vor Gericht landet.

Dokumentieren Sie den gesamten Ablauf lückenlos: fristgerechte Einladung, konkrete Tagesordnung, vorgelegte Vergleichsangebote und ein sauberes Protokoll mit Beschlusstext und Abstimmungsergebnis. Diese Unterlagen tragen den Beschluss im Anfechtungsfall.

Nehmen Sie Bedenken früh ernst. Eine kostenlose Probefläche und ein transparentes Leistungsverzeichnis nehmen skeptischen Eigentümern die Grundlage für spätere Einwände — und beschleunigen zugleich die Entscheidung in der Versammlung.

  • Fristen und Ladung wahren

    Halten Sie Einladungsfrist und Formvorgaben ein. Der häufigste Anfechtungsgrund ist eine fehlerhafte oder verspätete Ladung.

  • Protokoll sauber führen

    Erfassen Sie Beschlusstext und Stimmergebnis wörtlich. Ein präzises Protokoll ist im Streitfall Ihr wichtigster Beleg.

  • Ergebnis vorab zeigen

    Eine kostenlose Probefläche macht das Reinigungsergebnis sichtbar und entkräftet Zweifel schon vor der Abstimmung.

  • Kosten transparent machen

    Legen Sie alle Angebote und den Kostendeckel offen. Nachvollziehbare Zahlen verhindern das Gefühl übergangener Eigentümer.

07Vom Beschluss zur Umsetzung: den Reinigungstermin organisieren

Nach dem gefassten Beschluss entscheidet die saubere Terminorganisation, ob die Fassadenreinigung reibungslos und ohne Beschwerden abläuft.

Ist der Beschluss gefasst, sollte der Verwalter den Auftrag nicht überstürzt auslösen. Wer die Anfechtungsfrist im Blick behält und Termin wie Bewohnerinformation vorausschauend plant, verhindert, dass bereits begonnene Arbeiten nachträglich juristisch angreifbar werden oder Beschwerden auslösen.

  1. 1 Monat nach Beschluss

    Anfechtungsfrist abwarten

    Innerhalb eines Monats kann jeder Eigentümer den Beschluss anfechten (§ 45 WEG). Den Auftrag erst danach oder nach Rücksprache auslösen, um Risiken zu vermeiden.

  2. Frühjahr–Herbst

    Wetterfenster und Termin sichern

    Die chemiefreie Reinigung mit Heißwasser und schonendem Druck braucht frostfreie, möglichst trockene Witterung. Kapazitäten früh abstimmen, da sie in der Saison knapp werden.

  3. Vor dem Termin

    Bewohner informieren

    Ein rechtzeitiger Aushang regelt geschlossene Fenster, geräumte Balkone und freie Stellplätze im Arbeitsbereich – das beugt Ärger vor.

  4. Am Objekt

    Probefläche als Auftakt

    Eine vorab vereinbarte, kostenlose Probefläche zeigt allen das Ergebnis am eigenen Untergrund und schafft Akzeptanz in der Gemeinschaft.

Vom gefassten Beschluss zum Reinigungstermin – die Chronologie der Umsetzung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir antworten meist noch am selben Tag.

Welche Mehrheit braucht der Beschluss?

Für die reine Fassadenreinigung als Erhaltungsmaßnahme genügt seit der WEG-Reform 2020 in der Regel die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Enthaltungen zählen nicht mit. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Ladung mit dem Reinigungspunkt auf der Tagesordnung. Prüfen Sie zusätzlich die Teilungserklärung, da sie abweichende Quoren vorsehen kann. Erst wenn bauliche Veränderungen hinzukommen, gelten strengere Anforderungen.

Wer trägt die Kosten?

Die Fassade ist Gemeinschaftseigentum, deshalb tragen grundsätzlich alle Eigentümer die Reinigungskosten gemeinsam — üblicherweise nach Miteigentumsanteilen oder dem in der Teilungserklärung festgelegten Schlüssel. Für einzelne Maßnahmen kann die Gemeinschaft den Verteilerschlüssel mit einfacher Mehrheit anpassen, etwa wenn nur ein Gebäudeteil gereinigt wird. Die Höhe hängt von Fläche, Verschmutzung und Zugänglichkeit ab.

Braucht die WEG mehrere Vergleichsangebote?

Eine feste gesetzliche Zahl gibt es nicht, doch der Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung verlangt eine wirtschaftliche Entscheidung. Üblich und empfehlenswert sind mehrere Vergleichsangebote auf Basis eines einheitlichen Leistungsverzeichnisses, damit die Versammlung sachgerecht abwägen kann. Ohne vergleichbare Grundlagen riskieren Sie eine anfechtbare Entscheidung. Eine kostenlose Probefläche liefert zusätzlich einen objektiven Qualitätsmaßstab.

Ihr Beweis vor der Entscheidung

Lieber vom Fachbetrieb prüfen lassen?

Wir reinigen einen abgegrenzten Bereich an Ihrem Objekt kostenlos. Sie sehen das Ergebnis am eigenen Material, bevor Sie über einen Auftrag entscheiden.

Probefläche anfragen – drei Angaben genügen

Wir klären Untergrund und Zugang am Telefon und stimmen den Termin ab.

Kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden erst nach der Probefläche.

Lieber direkt sprechen? 0211 38533203 – Rückruf in der Regel am selben Werktag. Mehr Details oder Fotos? Vollständiges Formular.